Hier finden Sie Informationen für TierarzthelferInnen / Tiermedizinische Fachangestellte sowie Auszubildende in diesem Fachberuf.
Die Tierärztekammer Sachsen-Anhalt ist nach § 71 Abs. 6 Berufsbildungsgesetz die zuständige Stelle für die Ausbildung von Tiermedizinischen Fachangestellten im Bundesland Sachsen-Anhalt.
Berufsbild und Ausbildung von Tiermedizinischen Fachangestellten
Wenn Sie sich für den Ausbildungsberuf zur/zum Tiermedizinische/r Fachangestellte/r interessieren, dann finden Sie hier nähere Informationen über die Ausbildung und das Berufsbild. >>> bitte hier klicken
Ausbildung zur Tiermedizinischen Fachangestellten
Aufgrund verschiedener Anfragen wird darauf verwiesen, dass die Tierärztekammer Sachsen-Anhalt über keine Liste von Tierärztinnen und Tierärzten verfügt, die zum nächsten Ausbildungsjahr neu ausbilden wollen. Es wird geraten, sich mit den Tierärztinnen/Tierärzten in der näheren Umgebung bzw. in der Region, in der eine Ausbildung gewünscht wird, zunächst telefonisch in Verbindung zu setzen und die Ausbildungsbereitschaft zu erfragen.
Es ist unbedingt ratsam, bereits im Vorfeld ein Praktikum in einer Tierarztpraxis zu absolvieren, da es sich um eine sehr spezielle Ausbildung handelt.
Nähere Informationen erhalten Sie über die Geschäftsstelle.
Rechtsgrundlagen:
Verordnung über die Berufsausbildung
zum Tiermedizinischen Fachangestellten/zur Tiermedizinischen Fachangestellten vom 22. August 2005 (BGBl. I S. 2522) – TiermedFAngAusbV >>> bitte hier klicken
Berufsbildungsgesetz
vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931), in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Mai 2020 (BGBl. I S. 920)– BBiG >>> bitte hier klicken
Jugendarbeitsschutzgesetz vom 12. April 1976 (BGBl. I S. 965), zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3334) geändert,(BGBl. I S. 965) >>> bitte hier klicken
Manteltarifvertrag für Tierarzthelferinnen/Tierarzthelfer und Gehaltstarifvertrag für Tierarzthelfer/Tierarzthelferinnen können Sie hier abrufen >>> bitte hier klicken
Grundsätze für die Durchführung von Zwischenprüfungen für Tiermedizinische Fachangestellte >>> bitte hier klicken
Richtlinie über die Voraussetzungen für die Ausbildung/ Umschulung zur/zum Tiermedizinischen Fachangestellten vom 28.03.2006 >>> bitte hier klicken
Richtlinie zur Ausbildung von Tiermedizinischen Fachangestellten vom 22.09.2010 >>> bitte hier klicken
Zwischenprüfung für das 2. Ausbildungsjahr 2022
Schriftliche Prüfung: 14.02.2022, 08.00–10.00 Uhr
Ort: Berufsschule Magdeburg
Anmeldeformulare finden Sie auf unserer Homepage.
Strahlenschutzkurs für das 1. Ausbildungsjahr 2022
27./28.04.2022
Ort: online
Laborkurs für das 2. Ausbildungsjahr 2022
22./23.03.2022
Ort: Labor der Berufsschule Magdeburg
Abschlussprüfung
Frist für die Anmeldung zur Abschlussprüfung: 18.03.2022
Schriftliche Prüfung : 03./04.05.2022, 09.00–13.00 Uhr/13.30–17.30 Uhr
Ort: Berufsschule Magdeburg
Praktische Prüfung: 01.–03.07.2022, jeweils 08.00–17.00 Uhr
Ort: Kleintierpraxis Dr. Angelika Todte, Köthen
Projekttag für das 3. Ausbildungsjahr
Ende Juni–Anfang Juli 2022
Ort: online, über die Internetplattform der Berufsschule
Sie möchte ausbilden? - Welche Unterlagen werden benötigt?
Hier alles Wichtige auf einen Blick!
I. Richtlinie vom 22.09.2010 zur Ausbildung von TFA (siehe Rechtsgrundlagen)
II. Information zur Ausbildungsvergütung, Gehaltstarifvertrag neu ab 01.01.2020 (siehe Rechtsgrundlagen)
III. Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur TFA vom 22.08.2005 mit Ausbildungsrahmenplan (siehe Rechtsgrundlagen)
IV. Richtlinie vom 28.03.2006 über die Voraussetzungen für die Ausbildung/Umschulung zur/zum TFA mit Erklärung des ausbildendenTierarztes (siehe unten)
V. Berufsausbildungsvertrag für Tiermedizinische Fachangestellte mit Erläuterungen (siehe unten)
VI. Anmeldung für die Berufsschule (siehe unten)
Wir bitten um Rücksendung folgender Unterlagen im Original:
1. Einen unterzeichneten betrieblichen Ausbildungsplan, erarbeitet auf der Grundlage des Ausbildungsrahmenplanes (vgl. III.)
kann auch der abgezeichnete Ausbildungsrahmenlehrplan sein,
Ausbildungsrahmenlehrplan >>> hier
2. die unterzeichnete Erklärung des ausbildenden Tierarztes zur Richtlinie über die Voraussetzung zur Ausbildung/Umschulung vom 28.03.06 (vgl. IV.)
Richtlinie vom 28.03.2006 (bitte ausgedruckt und unterschrieben zurücksenden >>> hier
3. die unterschriebenen und ausgefüllten Berufsausbildungsverträge für Tiermedizinische Fachangestellte – bitte beide im Original - (2-fach)
4. Anmeldung zum Schulbesuch (wird von der TÄK nach Eintragung in das Verzeichnis weiter an die Schule geschickt)
Anmeldung zum Schulbesuch >>> hier
5. Erstuntersuchung bei minderjährigen Auszubildenden,
Nach Eingang der Unterlagen in der Geschäftsstelle werden diese geprüft. Der Ausbildungsvertrag wird in das Ausbildungsverzeichnis eingetragen. Sie erhalten dann vom jeweiligen Ausbildungsvertrag beide Originalexemplare gesiegelt zurück.
ACHTUNG: NEU !!! Der Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) ist auszudrucken . Er ist vom Auszubildenden zu führen und vom Ausbilder zu kontrollieren und abzuzeichnen.
Die Ausbildung in der BBS findet voraussichtlich für das neue Ausbildungsjahr Dienstag und Mittwoch bzw. Mittwoch und Donnerstag statt.
Bei Erstausbildung wird eine Überprüfung der Praxis ( nach telefonischer Absprache ) durch einen vom Vorstand beauftragten Vertreter (Ausbildungsberater) durchgeführt, um die Eignung der Ausbildungsstätte festzustellen.
Sollten über das beiliegende Informationsmaterial hinaus noch Fragen auftreten, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
Berufsbildungsausschuss – Tiermedizinische Fachangestellte -
8. Berufungsperiode 01.09.2020 – 31.08.2024
- Arbeitgeber-Vertreter -
Frau Dr. Angelika Todte, Aken
Frau TÄ Martina Tetz, Osternienburger Land
Herr Dr. André Freitag, Hettstedt
Herr Dr. Gerhard Woitow, Halle (Saale)
Frau TÄ Kirsten Körber, Halle (Saale)
Frau Dr. Katharina Gratzke, Gommern
- Arbeitnehmer-Vertreter -
Herr Siegfried Stegner, Magdeburg
Frau Katrin Skrilo, Magdeburg
Frau Jutta Hartmann, Nidderau
Frau Ingrid Gerlach, Fitzlar
- Lehrer-Vertreter -
Herr Thomas Klausner, Magdeburg
Berufsbildende Schule IV "Dr. Otto Schlein" für Gesundheits–, Sozial– und Laborberufe
Walter-Hülse-Straße 9
06120 Halle (Saale)
Telefon:(0345) 57 54 12-0
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefon:(0345) 57 54 12-0
Telefax:(0345) 57 54 12-20
Anfahrt
Vom Hauptbahnhof Halle (Saale) erreichen Sie uns mit öffentlichen Verkehrsmitteln wie
folgt: Straßenbahnlinien 4 und 5 (Richtung Kröllwitz) bis Haltestelle Weinberg Campus, anschließend
ca. 300 m Fußweg in die Walter-Hülse-Straße
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