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Tierärztekammer Sachsen-Anhalt

Wahl der Kammerversammlung der 9. Wahlperiode (2026-2031)

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

am 16.06.2026 wurde die Wahl der Delegierten der Kammerversammlung der Tierärztekammer Sachsen-Anhalt – 9. Wahlperiode – durchgeführt.

Die Ergebnisse liegen nunmehr vor.

Die amtliche Bekanntmachung der Ergebnisse finden Sie im Deutschen Tierärzteblatt in der Ausgabe 8/2026.

Einspruch gegen die Wahl können gem. § 18 Abs. 3 der Wahlordnung der Tierärztekammer Sachsen-Anhalt vom 10. 06. 2015 jeder Kammerangehörige, der Wahlleiter und der Präsident der ablaufenden Wahlperiode einlegen. Der Einspruch ist binnen 14 Tagen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses schriftlich beim Wahlleiter über die Geschäftsstelle einzulegen und unter Angabe von Beweismitteln zu begründen. Der Einspruch ist damit bis zum 15.08.2026 zu erheben.


Gleichzeitig möchten wir Sie aufrufen, Ihre Bereitschaft zur Mitarbeit in den Ausschüssen zu erklären. Bitte nutzen Sie dazu folgendes Formular und senden es bis spätestens zum 31.08.2026 an die Geschäftsstelle ausgefüllt und unterschrieben zurück.

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