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Tierärztekammer Sachsen-Anhalt

Meldungen an die Kammer

Neue Mitglieder und Änderungsanzeigen

Neue Mitglieder bitten wir um Vorlage folgender Unterlagen:

  • Tierärztekammermeldebogen
  • Tätigkeitsbogen
  • Datenschutzrechtliche Einwilligung
  • SEPA-Lastschriftmandat
  • Zeugnis über den Hochschulabschluss (Staatsexamen) in beglaubigter Abschrift
  • Approbationsurkunde in beglaubigter Abschrift
  • sonstige Unterlagen in beglaubigter Abschrift (Fachtierarztnachweis, Promotionsurkunde etc.)

Die Unterlagen finden Sie hier:

Tierarztausweis

für Ausbildungspraxen:

Änderungsanzeigen

Gemäß § 2 Abs. 2 des Gesetzes über die Kammern für Heilberufe Sachsen-Anhalt (KGHB-LSA) vom 13. Juli 1994 in der aktuellen Fassung sind die Aufnahme, die Beendigung und jede sonstige Änderung der Berufsausübung sowie der Wechsel der Hauptwohnung der Kammer unverzüglich anzuzeigen.

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