Lehrstellenbörse – Sie möchten ausbilden?
Unter „Finde Deinen Ausbildungsplatz“ veröffentlicht die Tierärztekammer auf ihrer Homepage sehr gern Angebote für neue Ausbildungsplätze für Tiermedizinische Fachangestellte.
Sprechen Sie uns an und übermitteln Sie uns ihre Ausbildungsangebote für 2024.
neue Notdienstplattform für Klein- und Heimtiere in Sachsen-Anhalt ist an den Start gegangen
Die von der Kammerversammlung am 15.06.2022 (KV 04-02 (VIII)) beauftragte Programmierung einer einheitlichen zentralen Notdienstplattform zur flächenmäßigen Darstellung der Notdienstpraxen für Klein-und Heimtiere ist nunmehr umgesetzt.
Unter www.tieraerztliche-notdienste.de finden Sie den notdiensthabenden Tierarzt für Klein- und Heimtiere in Ihrer Umgebung.
Der Flyer für Patientenbesitzer oder zur Veröffentliichung in den Praxisräumen weist auf die zentrale Notdienstplattform durch einfachen QR-Code hin und beantwortet einige alltägliche Fragen der Patientenbesitzer im tierärztlichen Notfalldienst.
Wann liegt ein Notfall vor?
Ein Notfall liegt vor, wenn ohne sofortige medizinische Behandlung schwere bleibende Schäden oder der Tod des Tieres zu befürchten sind.
Dies ist in der Regel der Fall, wenn:
- Bewusstseinsverlust, Zusammenbruch
- Atemnot
- stärkere oder unstillbare Blutung
- sehr helle/blasse Schleimhäute
- Krampfanfälle
- Probleme beim Harnlassen
- anhaltender, blutiger Durchfall oder blutiges Erbrechen, zunehmende Schwäche
- plötzliche Lähmungen der Beine
- Augenverletzungen
- Verschlucken von Fremdkörpern oder Giften, Verbrühungen, Verbrennungen, Hitzschlag
- schwerer Verkehrsunfall
Der Notfall ist dem diensthabenden Tierarzt/ der diensthabenden Tierärztin vorab telefonisch anzukündigen.
Bitte bedenken Sie, dass nur wenige notfalldiensthabende Tierärzte pro Dienst zur Verfügung stehen. Bitte geben Sie dem diensthabenden Tierarzt die Möglichkeit, fachlich abzuwägen, ob Ihr Fall eventuell in die reguläre Sprechstunde verlegt werden kann. Sie ersparen sich und dem Tier möglicherweise unnötige Fahrt- und Wartezeiten und helfen dabei, die Notfallkapazitäten zu schonen und sinnvoll einzusetzen.
Beachten Sie auch, dass eine eingeschränkte Mobilität des Tierhalters oder der Tierhalterin einen Hausbesuch im Notfalldienst grundsätzlich nicht rechtfertigen kann.
Erkundigen Sie sich vor der Anschaffung eines Tieres, ob dieses Tier im Allgemeinen und im Notfall hinreichend tierärztlich versorgt und betreut werden kann.
. . . mit Hund oder Katze nach Norwegen aus Ländern innerhalb der EU/EWR:
Wichtige Informationen für niedergelassene Tierärzte in europäischen Ländern:
Norwegen hat die gleichen Einfuhrbestimmungen für Haustiere wie andere europäische Länder, aber zusätzlich haben wir eine besondere Anforderung an Hunde:
Der Hund muss 1–5 Tage (24–120 Stunden) vor der Einreise nach Norwegen gegen Bandwürmer (Echinococcus multilocularis) behandelt worden sein.
Die Behandlung muss von einem Tierarzt durchgeführt und vom Tierarzt im Heimtierausweis des Hundes bestätigt worden sein.
Weiter Informationen finden Sie hier. (in englischer Sprache)
Auslegungshinweise von BTK und AG TAM zum neuen Arzneimittelrecht jetzt online verfügbar
Auf der Homepage der BTK finden Sie die Auslegungshinweise der BTK und AG TAM zum neuen Arzneimittelrecht, Stand: 17.02.2023.
Qualzuchten
Die Bundestierärztekammer und die Tierärztekammer Sachsen-Anhalt wollen auf die schweren, erblich bedingten gesundheitlichen Probleme bei extrem kurznasigen Tieren, die seit mehreren Jahren in Mode sind, aufmerksam machen. Ziel ist ein Umdenken bei Züchtern und (potenziellen) Haltern dieser leidenden Geschöpfe. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Bundestierärztekammer.